Sonstige EU - Führerscheinklassen

motorisierte Krankenfahrstühle

Motorisierte Krankenfahrstühle sind kein Notbehelf für Autofahrer ohne Führerschein, viel mehr sind Sie eine als Ausnahme-Fortbewegungsmittel nur für 'körperlich gebrechliche oder behinderte Personen' zu sehen. Diese dürften damit ohne Führerschein fahren.

 

Die genaue Definition hierzu lautet:

Einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer maximalen Breite von 110 cm.

 

An der Rückseite ist eine Heckmarkierungstafel nach ECE-Regelung 69 Pflicht.

Klasse L - kleine Landmaschinen

Mit der Klasse L darf man Zugmaschinen fahren, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und auch für solche Zwecke eingesetzt werden. Die durch die bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 32 km/h betragen und bei Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 25 km/h.

 

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • kein Vorbesitz erforderlich
  • normales Führerscheinantragsverfahren mit Sehtest, Lichtbild und Nachweis über einen Kurs zu "lebensrettenden Sofortmaßnahme"

 

Die alte Klasse 5 entspricht der heutigen Klasse L.



Klasse T - Traktor

Die Klasse T entspricht Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Diese Zug- und Arbeitsmaschinen sind für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt und werden auch für solche Zwecke eingesetzt. (jeweils auch mit Anhänger)

 

  • Mindestalter: 16 Jahre bei 40 km/h
  • kein Vorbesitz erforderlich 60 km/h
  • keine Befristung der Klasse und kein Vorbesitz erforderlich
  • normales Führerscheinantragsverfahren mit Sehtest, Lichtbild und Nachweis über einen Kurs zu "lebensrettenden Sofortmaßnahme"

 

Die Klasse T ist die Ausnahme von der Regel. Diese Fahrerlaubnis kann auch auf einem Prüfungsfahrzeug mit einem automatischen Getriebe erworben werden, ohne dass eine Beschränkung in den Führerschein eingetragen wird. Bei allen anderen Klasse wird der Erwerb der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse auf einem Automatikfahrzeug eingetragen und ermöglicht nur das Fahren mit Automatik.



Klasse S - Trike, Quad

Seit Februar 2005 wird in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse S erteilt.

Es dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z. B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden.

Das bedeutet: Kraftfahrstraßen oder Autobahnen sind tabu.

Ebenfalls gilt die Beschränkung von einem Hubraum unter 50 ccm,

bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.



 

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • diese Klasse ist zum Beispiel in der Pkw Klasse integriert (auch beim Führerschein mit 17)
  • es ist kein Vorbesitz notwendig
  • keine Befristung der Klasse