Die Motorradklassen

Klasse A direkt (unbeschränkt)

Diese Klasse wird auch die "offene" Motorradklasse genannt und beinhaltet alle Krafträder bzw. Zweiräder (auch inkl. Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm.

 

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: 

A1, A bes. & M

 

 

Bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt wird die Klasse A direkt anerkannt.

Klasse A beschränkt

Mit der Klasse A beschränkt darf man alle Krafträder bzw. Zweiräder (auch inkl. Beiwagen) fahren, die eine Nennleistung von 25 kW/34PS nicht überschreiten.

 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Eingeschlossene Klasse: A1 & M

 

Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Klasse A1

Bei dieser "kleinen" Motorradklasse darf man Kräfträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder), einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16-17 jährige oder unbegrenzt ab 18 Jahre fahren.

 

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Eingeschlossene Klassen: M

 

Um nach Erreichen des 18. Lebensjahres eine höhere Motorradklasse zu erwerben, muss erneut eine Ausbildung absolviert werden. Hierbei gibt es jedoch gewisse Kürzungen der Pflichtstunden für die Erweiterung.

Klasse M - Leichtkrafträder

Die Klasse M entspricht zweirädrigen Kleinkrafträdern mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h oder Fahrräder mit Hilfsmotoren mit der selben Geschwindigkeitsbegrenzung.

 

  • Mindestalter 16 Jahre

 

In dieser Ausbildung sind keine besonderen Ausbildungsfahrten/Sonderfahrten notwendig.

Mofa - motorisierte Fahrräder

Mofa ist die kleinste Klasse der zweirädrigen Führerscheinklassen und erlaubt es dem Besitzer einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbel) zu fahren, wenn die Höchstgeschindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt.

 

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • keine Anmeldung über die Führerscheinstelle notwendig
  • es ist nur eine theoretische Prüfung notwendig

 

Die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren in einem dafür angebrachten Sitz ist erlaubt, jedoch erst Fahrern ab einem Mindestalter von 16 Jahren gestattet.

Biker bilden Biker aus...

Für noch mehr Infos können Sie sich gern und jederzeit in unseren Verbundfahrschulen beraten lassen. Die Ausbildungen der Motorradklassen werden ausschließlich dort durchgeführt. Schauen Sie einfach vorbei und genießen Sie den Vorteil unserer "Biker bilden Biker aus" - Ausbildung.

 

Für Eisenhüttenstadt - "Easy Drive" Fahrschule

 

Für Frankfurt (Oder) - Soundfahrschule