Die Bus/KOM- Klassen

Klasse D1 - Kleinbus

Diese Klasse entspricht Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).

 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • ärztliches, sowie augenärztliches Gutachten und einen Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 1-2 FeV
  • ein Nachweis über eine 2-tägige Ausbildung zur Ersten Hilfe muss ebenfalls bei Antragstellung eingereicht werden
  • polizeiliches Führungszeugnis (Dies handhabt jede Fahrerlaubnisbehörde anders. Es kann verlangt werden, muss aber nicht. Am besten man informiert sich über die örtliche Führerscheinstelle selbst über die Anlagen zum Antrag oder kommt zur Beratung in eine unserer Filialen)

 

Sowie bei den Lkw-Klassen ist auch bei den Bus-Klassen nach jeweils 5 Jahren eine Wiederholungsuntersuchung notwendig. Bei der Verlängerung des Führerscheins über das 50. Lebensjahr hinaus muss zusätzlich der Leistungstest zur Eignung, wie bei der Erstbeantragung nachgewiesen werden.



Klasse D - Bus / KOM

Die große Bus/KOM-Klasse beinhaltet alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).

 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • ärztliches, sowie augenärztliches Gutachten und einen Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 1-2 FeV
  • ein Nachweis über eine 2-tägige Ausbildung zur Ersten Hilfe muss ebenfalls bei Antragstellung eingereicht werden
  • polizeiliches Führungszeugnis (Dies handhabt jede Fahrerlaubnisbehörde anders. Es kann verlangt werden, muss aber nicht. Am besten man informiert sich über die örtliche Führerscheinstelle selbst über die Anlagen zum Antrag oder kommt zur Beratung in eine unserer Filialen)
  • Wiederholungsuntersuchungen jeweils nach 5 Jahren

 

Die D Klasse schließt die kleinere Bus-Klasse D1 ein.



Klasse D1E - Kleinbus mit Anhänger

Die Klasse D1E beschreibt Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Kombination darf jedoch ein Gewicht von 12 t und die Gesamtmasse des Anhängers und die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich
  • ärztliches, sowie augenärztliches Gutachten und einen Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 1-2 FeV
  • ein Nachweis über eine 2-tägige Ausbildung zur Ersten Hilfe muss ebenfalls bei Antragstellung eingereicht werden
  • polizeiliches Führungszeugnis (Dies handhabt jede Fahrerlaubnisbehörde anders. Es kann verlangt werden, muss aber nicht. Am besten man informiert sich über die örtliche Führerscheinstelle selbst über die Anlagen zum Antrag oder kommt zur Beratung in eine unserer Filialen)

 

Diese Klasse schließt die Klasse BE ein und ggf. die Klasse C1E, sofern der Inhaber die Klasse C1 ebenfalls besitzt.



Klasse DE - Bus mit Anhänger

Die Klasse DE beinhaltet alle Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der D-Klasse und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, auch über 12 t.

 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse D notwendig
  • ärztliches, sowie augenärztliches Gutachten und einen Leistungstest gemäß Anlage 5 Nr. 1-2 FeV
  • ein Nachweis über eine 2-tägige Ausbildung zur Ersten Hilfe muss ebenfalls bei Antragstellung eingereicht werden
  • polizeiliches Führungszeugnis (Dies handhabt jede Fahrerlaubnisbehörde anders. Es kann verlangt werden, muss aber nicht. Am besten man informiert sich über die örtliche Führerscheinstelle selbst über die Anlagen zum Antrag oder kommt zur Beratung in eine unserer Filialen)
  • Die Klassen D1E, BE sowie die Klasse C1E sind in dieser Klasse eingeschlossen (bei den Lkw-Klassen nur sofern der Inhaber mindestes C1 besitzt)

 

Nach jeweils 5 Jahren stehen wie bei allen Lkw und Bus Klassen die Wiederholungsuntersuchungen zur Verlängerung des Führerscheins an. Es wird erneut eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung verlangt und über das 50. Lebensjahr hinaus wieder ein Leistungstest zur Eignung.

Die Führerscheine der D-Klassen haben schon seit je her wenig mit Privatnutzen zu tun. Viele Führerscheinbesitzer arbeiten täglich gewerblich mit Diesem, oder möchten dies zukünftig als Mitarbeiter/-innen oder Fahrer/-in in einem Bus- oder Reiseunternehmen tun.

 

 

Die Grundanforderung an Berufskraftfahrer ist zwar der Besitz des jeweiligen Führerscheins, jedoch sind in den letzten Jahren weitere Anforderungen hinzugekommen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.

 

Hierzu gibt es komplette Ausbildungen zum Berufskraftfahrer. Für Führerscheininhaber eine Grundqualifizierung (Erwerb nach Sept. 2009) oder eine Weiterbildung (Erwerb vor Sept. 2009) zur Verlängerung der gewerblichen Nutzungsfähigkeit durch jeweils innerhalb von 5 Jahren.

 

Genaueres können Sie unter Ausbildung & Weiterbildung finden.