Die Pkw-Klassen

Klasse B - Auto

Diese Klasse gilt für alle Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).

Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • eingeschlossene Klassen: L, S und M

 

Anhänger über 750 kg Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die Masse der Fahrzeugkombination 3,5 t nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt.

Klasse B17 - Begleitendes Fahren ab 17

Begleitendes Fahren ab 17 Jahren entspricht weitestgehend der Pkw-Klasse. Nur bei der Beantragung, sowie der Fahrberechtigung vor dem  18. Lebensjahr gibt es Unterschiede.

 

 

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Angabe von 1-10 Begleitpersonen bei Beantragung des Führerscheins
  • ab 18 Jahre wird die befristete Fahrberechtigung von einem normalen EU Führerschein abgelöst

 

Die gesetzliche Probezeit zum Führen von Fahrzeugen von 2 Jahren gilt ab dem Datum der erfolgreich bestandenen Prüfung mit Aushändigung der Fahrberechtigung.

Klasse BE - PKW mit Anhänger

Als Klasse BE gelten alle Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse und einem Anhänger bestehen und nicht unter die Klasse B fallen. Dementsprechend darf die Anhängelast über 750 kg betragen.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • bei Vorbesitz der Klasse B ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung mehr notwendig

 

Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

 

 

Für noch mehr Infos können Sie sich gern und jederzeit in unseren Verbundfahrschulen beraten lassen. Die Ausbildungen der Pkw-Klassen werden ausschließlich dort durchgeführt. Schauen Sie einfach vorbei und lassen Sie sich von unserem qualifizierten Personal überzeugen.

 

Für Eisenhüttenstadt - "Easy Drive" Fahrschule

 

Für Frankfurt (Oder) - Soundfahrschule