Die Lkw-Klassen

Klasse C1 - kleiner Lkw

Diese Klasse entspricht Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis muss bei Beantragung vorgelegt werden
  • eine Befristung gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und dann jeweils für 5 Jahre

 

Bei Besitz der "alten" Führerschein-Klasse 3 wird diese Klasse bei einem Umtausch in einen EU-Führerschein anerkannt.



Klasse C - großer Lkw

C-Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz).

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich

 

  • ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis muss bei Beantragung vorgelegt werden
  • eine Befristung gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und dann jeweils für 5 Jahre mit einer Wiederholungsuntersuchung

 

Bei Einsatz dieses Führerscheins im gewerblichen Güterverkehr ist ein Mindestalter von 21 Jahren vorgeschrieben. Vorher ist zur gewerblichen Güterbeförderung lediglich ein C1 Fahrzeug bis 7,5 t zulässig.

 

Die Anforderung an jeden Berufskraftfahrer/-in ist der Besitz des jeweiligen Führerscheins. Diese Anforderungen sind in den letzten Jahren jedoch stetig gestiegen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an dem Erwerb der (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. nach dem Stichtag (9. September 2009) müssen die Kenntnisse durch die Teilnahme an Weiterbildungsseminaren aufgefrischt werden.

 

  • Neuerwerb des Führerscheins Klasse C setzt zum Einsatz im gewerblichen Güterverkehr eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation mit absolvierter IHK Prüfung oder bei Besitzstand vor September 2009 oder Weiterbildungen gemäß BKrFQG voraus
  • Im Führerschein sind diese Qualifikationen durch die Schlüsselzahl 95 gekennzeichnet

 

Die Klasse C schließt die Klasse C1 ein.



Klasse C1E - kleiner Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg z.G. bezeichnen die Klasse C1E. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf ein Gewicht von 12 t nicht überschreiten.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse C1 ist Voraussetzung
  • bei Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung ist für Fahrer/-innen unter 21 Jahren maximal eine Kombination bis 7,5 t erlaubt

 

Auch hier muss bei der Beantragung, wie bei allen Lkw und Bus Klassen ein augenärztliches und ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Die Befristungen bis zum 50. Lebensjahr und der Wiederholungsuntersuchung gelten ebenfalls für alle Großfahrzeug-Klassen.



Klasse CE - großer Lkw mit Anhänger

Mit der Klasse CE ist man befähigt Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge zu führen.

 

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich

 

  • ein ärztliches und augenärztliches Zeugnis muss bei der Beantragung vorgelegt werden
  • eine Befristung gilt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres und dann jeweils für 5 Jahre mit einer Wiederholungsuntersuchung



 

In der Kombinationsausbildung mit der Klasse C können die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten für die kleinere Klasse verkürzt werden.

Die Führerscheine der C-Klassen haben schon lange nichts mehr mit reinem Privatnutzen zu tun. Viele Führerscheinbesitzer arbeiten täglich auch gewerblich mit Diesem, oder möchten dies zukünftig als Mitarbeiter/-innen oder Fahrer/-in in einem Transportunternehmen oder einer Spedition tun.

 

Die Grundanforderung an Berufskraftfahrer ist zwar der Besitz des jeweiligen Führerscheins, jedoch sind in den letzten Jahren weitere Anforderungen hinzugekommen, sodass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.

 

Hierzu gibt es komplette Ausbildungen zum Berufskraftfahrer. Für Führerscheininhaber eine Grundqualifizierung (Erwerb nach Sept. 2009) oder eine Weiterbildung (Erwerb vor Sept. 2009) zur Verlängerung der gewerblichen Nutzungsfähigkeit durch jeweils innerhalb von 5 Jahren.

 

Genaueres können Sie unter Ausbildung & Weiterbildung finden.