Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert 2 Jahre. Wer in der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen »ertappt« wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt, in der eine Teilnahmebescheinigung eines solchen Seminares vorgelegt werden muss.

 

... und so funktioniert's:

 

  • Besuch eines speziellen Kurses mit mindestens sechs und höchstens zwölf Kursteilnehmern
  • diese Kurse finden in unseren Räumlichkeiten mit der entsprechenden Erlaubnis statt (kein normaler Theorieunterricht)
  • es finden insgesamt vier Sitzungen à 135 Minuten und eine mindestens halbstündige Beobachtungsfahrt statt
  • bei vollständiger Teilnahme an allen Kurssitzungen und der Beobachtungsfahrt erhält der Teilnehmer zum Abschluss eine Teilnahmebestätigung (diese muss rechttzeitig vor Ablauf der Frist bei der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden)
  • die ASF-Kurse werden in einer hohen Qualität und gemäß der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt
  • bei Anmeldung von 6 Teilnehmern gleichzeitig, ist eine sofortige Terminabstimmung möglich

 

Laut § 2a Nr. 2a Straßenverkehrsgesetz verlängert sich die Probezeit zusätzlich zur Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar um zwei Jahre und es ist mit Bearbeitungsgebühren der entsprechenden Behörden und Buß-/Verwarngeldern für den entsprechenden Verstoß zu rechnen.